Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Der fünfte Teil des Gesetzes regelt die Ermittlung des effektiven Steuersatzes (Effective Tax Rate, nachfolgend ETR) und des Steuererhöhungsbetrags. Als erster Ermittlungsschritt ist in § 53 MinStG die Ermittlung des effektiven Steuersatzes der Unternehmensgruppe vorgesehen.