Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Die Regelung des § 93 MinStG ist erstmalig mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz — MinStG) vom in das S. 1412 nationale Recht eingeführt worden. Im Gesetzesentwurf war die Regelung noch in § 89 MinStG vorgesehen.