Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Ausschluss der materiellen Vermögenswerte von Investmenteinheiten (Abs. 3 Satz 3)
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Für die Zwecke des § 12 Abs. 3 MinStG bleiben materielle Vermögenswerte von Investmenteinheiten i.S.d. § 7 Abs. 18 MinStG unberücksichtigt. Die Vorschrift entspricht § 12 Abs. 2 Satz 4 MinStG und dient dem Ausschluss von Investmenteinheiten, die keine nach § 5 MinStG ausgeschlossenen Einheiten sind. Der Ausschluss von Investmenteinheiten nach § 12 Abs. 3 Satz 3 MinStG soll nach Ansicht des OECD/Inclusive Framework die Effektivität der Sekundärergänzungssteuer gewährleisten.