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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Rechtsfolgen

a) Überblick

71

Als Rechtsfolge fingiert § 74 Abs. 2 Nr. 3 MinStG, dass die Investmenteinheit einen Mindeststeuer-Gewinn in diesem Geschäftsjahr in Höhe des proportionalen Anteils des Gesellschafters am nicht ausgeschütteten Mindeststeuer-Gesamtgewinn der Investmenteinheit erzielt.

72

Da jede Investmenteinheit, für die ein Antrag nach § 74 MinStG gestellt wird, separat zu betrachten ist, entsteht ein eigener Ergänzungssteuerbetrag für jede Investmenteinheit, bei der die Voraussetzungen von § 74 Abs. 2 Nr. 3 MinStG erfüllt sind.

73

Der substanzbasierte Freibetrag gem. §§ 58 bis 62 MinStG ist für die Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrags nicht anzuwenden (s. Rz. 28).

74

§ 74 Abs. 2 Nr. 3 MinStG verdrängt als lex specialis nach hier vertretener Auffassung die allgemeine Regelung des § 54 MinStG, so dass für Investmenteinheiten — anders als bei „regulären“ Einheiten — kein Steuererhöhungsbetrag gem. § 54 Abs. 2 Satz 1 MinStG ermittelt wird.

S. 1201

75

Der gem. § 74 Abs. 2 Nr. 3 MinStG ermittelte Mindeststeuer-Gewinn (s. Rz. 66 ff.) wird mit dem Mindeststeuersatz von 15 % (nicht mit dem Ergänzungssteuersatz) multipliziert, was den Ergänzungssteuerbetrag für Zwecke des Teils 2 des MinStG ergibt. Es er...

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