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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Joint Venture Tochtergesellschaften (Abs. 7)

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Gemäß § 67 Abs. 7 MinStG wird der Begriff der Joint-Venture-Tochtergesellschaft normativ definiert. Eine derart qualifizierte Einheit bildet sodann nach Maßgabe des § 67 Abs. 6 MinStG gemeinsam mit dem Joint Venture eine sog. Joint-Venture-Gruppe. Eine Joint-Venture-Tochtergesellschaft i.S.d. § 67 Abs. 7 MinStG ist eine wirtschaftliche Einheit, deren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard durch das Joint Venture in dessen Konzernabschluss einbezogen werden oder im Falle der Anwendung eines solchen Rechnungslegungsstandards einzubeziehen wären.

Satz 2 der Norm erstreckt den Anwendungsbereich über die eigentliche Joint-Venture-Tochtergesellschaft hinaus und bestimmt, dass jede Betriebsstätte eines Joint Ventures oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft eigenständig als Joint-Venture-Geschäftseinheit zu qualifizieren ist. Folglich werden — in Analogie zu § 4 Abs. 8 MinStG — auch Betriebsstätten eines Joint Ventures als eigenständige Geschäftseinheiten behandelt. Zur Feststellung des Vorliegens einer Betriebsstätte ist nach hier vertrete...

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