Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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6. Voraussetzungen und Rechtsfolgen
a) Alternative 1: KSt-Subjekte i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Abs. 24 Satz 1)
182
KSt-Subjekte i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG gelten per se als ausgeschlossene Einheiten (§ 7 Abs. 24. Satz 1 MinStG. Dieser Ausschluss betrifft jedoch nicht deren wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 7 Abs. 24 Satz 3 MinStG).
b) Alternative 2: Weitere Organisationen ohne Erwerbszweck (Abs. 24 Satz 2)
183
Die Alternative 2 betrifft vorwiegend ausländische Einheiten. Eine Organisation ohne Erwerbszweck liegt vor, wenn kumulativ die gesetzlich aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere:
Nr. 1: Verfolgung gemeinnütziger, wohltätiger, wissenschaftlicher, kultureller oder ähnlicher Zwecke (qualifizierter ideeller Zweck),
Nr. 2: im Wesentlichen steuerbefreit (dies indiziert eine staatliche Anerkennung des qualifizierten ideellen Zwecks),
Nr. 3: keine eigenwirtschaftliche Zwecke der Anteilseigner oder Mitglieder (so z.B. aber bei Einkaufsverbänden),
Nr. 4: Ausschüttungsverbot (dies schließt verdeckte Gewinnausschüttungen mit ein; jedoch Ausnahmen für bestimmte satzungsmäßige Zwecke und angemessene Entgelte),
Nr. 5: Vermögensbindung (im Fall der Beendi...