Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA 2014
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Allgemeines. Art. 8 DBA-Spanien entspricht inhaltlich weitgehend anderen neueren deutschen Abkommen dieser Art (vgl. z.B. DBA-Niederlande, Rz. 126, DBA-Luxemburg, Rz. 121) und orientiert sich in Aufbau und Wirkungsweise am OECD-MA 2014 und seinem Kommentar. In seinen Abs. 1, 2 und 4 stimmt die Regelung nahezu wortwörtlich mit Art. 8 OECD-MA 2014 überein. Nach Art 8 Abs. 5 DBA-Spanien umfasst der Regelungsbereich ausdrücklich auch die internationale Zusammenarbeit in der Binnenschifffahrt. Über den Wortlaut des OECD-MA 2014 hinausgehend regelt Art. 8 Abs. 3 DBA-Spanien explizit die Verteilung des Besteuerungsrechts für Einkünfte aus der gelegentlichen Leervercharterung sowie aus der untergeordneten Nutzung und Vermietung von Containern.