Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
325
Herabsetzung Mindestbeteiligung auf 10 % für allgemeines Schachtelprivileg. Abweichend zum OECD-MA ist die Mindestbeteiligung für das allgemeine Schachtelprivileg (Quellensteuerbegrenzung auf 5 %) herabgesetzt auf 10 %. Diese Beteiligung muss innerhalb von 6 Monaten vor der Ausschüttung (Dividendenberechtigung) bestanden haben.
326
Quellenbesteuerungsverbot. Darüber hinaus enthält Abs. 3 ein besonderes Schachtelprivileg, welches ein Quellenbesteuerungsverbot für eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 25 % anordnet. Diese Beteiligung muss 18 Monate vor der Ausschüttung bestehen.