Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen
82
Möglichkeit der Verlagerung der Lebensinteressen. Möglich ist es, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat verlagert wird. Einen Wechsel des Mittelpunktes der Lebensinteressen lehnt der BFH jedoch bei nur vorübergehenden Auslandsaufenthalten zutreffend ab. In einem Urteil aus dem Jahre 1985 hat er entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der von seinem Arbeitgeber an ein spanisches Schwesterunternehmen abgeordnet worden ist und mit seiner Familie für ein Jahr in eine Wohnung in Spanien zieht, dabei aber seine inländische Wohnung beibehält, den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland behält. Auch Art. 4 Rz. 15 OECD-MK bestätigt diese Sichtweise: „Begründet eine Person, die in einem Staat über eine Wohnstätte verfügt, ohne diese aufzugeben, im anderen Staat eine zweite Wohnstätte, so kann die Tatsache, dass sie die erste Wohnstätte dort beibehält, wo sie bisher stets gelebt und gearbeitet hat und wo sie ihre Familie und ihren Besitz hat, zusammen mit anderen Gesichtspunk...