Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Anwendung der Anrechnungsmethode. Eine Doppelbesteuerung von anderen Einkünften, die von Art. 21 Abs. 3 DBA-Kanada erfasst werden, wird unter Anwendung des Art. 23 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. b ff. DBA-Kanada durch Anrechnung der Quellensteuer im Ansässigkeitsstaat vermieden.