Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
128
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Schweiz (1971/1978/1989/1992/2002/2010) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung. Eine Regelung über Einschränkungen der findet sich in Art. 4 Abs. 6 des Abkommens, eine Nichtansässigkeits-Fiktion im Fall der (schweizerischen) Pauschalbesteuerung. Einen partiellen Abkommensausschluss enthält Art. 4 Abs. 11 des Abkommens in Bezug auf Einkünfte und Vermögenswerte, die nicht ihr, sondern einer anderen Person zuzurechnen sind.
129
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Schweiz (1971/1978/1989/1992/2002/2010) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten.
130
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Das DBA-Schweiz (1971/1978/1989/1992/2002/2010) enthält keine dem Wortlaut des PPT entsprechende Regelung. In Art. 23 des Abkommens ist jedoch ein Vorbehalt zugunsten innerstaatlicher Rechtsvorschiften zur Verhinderung der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung aufgenommen. Ziff. 2 des Protokolls zum DBA-Schwei...