Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA
37
Regelung ohne Konkretisierung des Erstreckungsgebiets. Art. 27 DBA-Frankreich enthält eine dem Art. 30 OECD-MA entsprechende Regelung, ohne jedoch die Gebiete zu bezeichnen, auf die sich die Erstreckung beziehen kann.
38
Besondere Kündigungsregelung. Art. 27 Abs. 3 DBA-Frankreich enthält eine besondere Kündigungsregelung, die die isolierte Kündigung der Abkommensausdehnung ermöglicht. Art. 27 Abs. 4 DBA-Frankreich entspricht der Regelung des Art. 30 Abs. 2 OECD-MA.