Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Begriffsmerkmale
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Freiberufliche Tätigkeit. Zum einen soll der Ausdruck „Geschäftstätigkeit“ die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit einschließen. Was unter einer freiberuflichen Tätigkeit zu verstehen ist, definiert das OECD-MA seit dem Jahre 2000 jedoch nicht mehr. Ausgehend von der Zielsetzung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. h ist es geboten, den Begriff inhaltsgleich mit Art. 14 Abs. 1 OECD-MA 1992 auszulegen. Zur weiteren Begriffsbestimmung ist daher zunächst auf die nicht abschließende Definition des Art. 14 Abs. 2 OECD-MA a.F. S. 226 sowie die dazugehörige Kommentierung der OECD zurückzugreifen. Unter einer freiberuflichen Tätigkeit ist danach insbesondere die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbstständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen zu verstehen (vgl. Art. 14 Rz. 71 ff.). Im Übrigen ist gem. Art. 3 Abs. 2 auf das innerstaatliche Recht des jeweiligen Anwenderstaates zurückzugreifen. Ist Deutsc...