Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Anwendung der Anrechnungsmethode. Eine Doppelbesteuerung wird sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden durch Anwendung der Anrechnungsmethode vermieden (vgl. Art. 22 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc und Abs. 2 Buchst. c DBA-Niederlande 2012).