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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Rechtsentwicklung

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Weitgehend unveränderter Regelungsgehalt. Art. 20 ist in seiner Grundaussage seit dem OECD-MA 1963 unverändert. Kleinere Änderungen betreffen lediglich den Wortlaut. Dieser ist zwar seit dem OECD-MA 1977 unverändert geblieben, weicht aber geringfügig vom Wortlaut des Art. 20 OECD-MA 1963 ab. Auffällig ist dabei zum einen, dass die seit 1977 geltende Fassung des Art. 20 explizit auch Praktikanten einschließt, während Art. 20 OECD-MA 1963 nur von Studenten und Lehrlingen spricht. Eine Begründung hierfür nennt der Kommentar zu Art. 20 nicht. Abweichend vom OECD-MA 1963 setzt die seit 1977 gültige Fassung überdies voraus, dass der Zahlungsempfänger im anderen Vertragsstaat „unmittelbar“ vor der Einreise ins Gastland ansässig gewesen sein muss. Ausweislich des Kommentars zum OECD-MA soll dadurch verdeutlicht werden, dass Art. 20 nur Anwendung findet, wenn der Zahlungsempfänger zwischen der Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat (dem Herkunftsland) und der Einreise in das Gastland nicht in einem Drittland ansäs S. 1335 sig war (Art. 20 Rz. 2 OECD-MK). Anzumerken ist da...

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