Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
208
Art. 15 Abs. 1 DBA-Indien. Art. 15 Abs. 1 DBA-Indien entspricht Art. 15 Abs. 1 OECD-MA.
209
Art. 15 Abs. 2 DBA-Indien. Für die Bestimmung der 183 Tage in Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-Indien wird auf das Steuerjahr vom 1.4.-31.3. verwiesen und nicht wie im OECD-MA auf einen Zeitraum von 12 Monaten abgestellt.
210
Art. 15 Abs. 3 DBA-Indien. Darüber hinaus findet sich in Art. 15 Abs. 3 DBA-Indien eine abweichende Regelung für das Personal von Seeschiffen und Luftfahrzeugen.