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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

b) Schachtelprivileg

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Allgemeines. Das in Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DE-VG enthaltene Schachtelprivileg für Dividenden entspricht insoweit der jahrelang geübten deutschen Abkommenspraxis, als eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital der die Dividenden ausschüttenden Gesellschaft verlangt wird. Es erfährt in Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 DE-VG allerdings drei Einschränkungen:

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Ausnahme für steuerbefreite Gesellschaften. Zunächst wird das Schachtelprivileg nicht gewährt für Dividenden „einer steuerbefreiten Gesellschaft“ (Art. 22 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 Fall 1 DE-VG). In der Sache ist das an sich nicht zu beanstanden, weil das Schachtelprivileg nicht der Vermeidung der juristischen, sondern der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung dient. M.a.W.: Es sollen Kaskadeneffekte vermieden werden, die dadurch entstehen können, dass Einkünfte, die auf Ebene der die Dividenden ausschüttenden Gesellschaft bereits besteuert wurden, anlässlich der Ausschüttung an eine qualifiziert beteiligte andere Gesellschaft noch einmal besteuert werden, um diese Einkünfte dann ggf. noch einmal...

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