Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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a) Überblick
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Traditioneller Zweck des Methodenartikels. Traditionell dienen DBA vor allem der Vermeidung einer Doppelbesteuerung, die daraus resultieren kann, dass anlässlich einer grenzüberschreitenden Wertschöpfung mehrere Staaten auf ein und dasselbe Steuersubstrat zugreifen. Dem liegt der im Kern zutreffende Gedanke zugrunde, dass ein „Kuchen“ eben nur einmal verteilt werden kann. Die mehrfache Beanspruchung ein- und desselben Stücks vom Besteuerungskuchen würde die grenzüberschreitende Arbeitsteilung in erheblicher Weise behindern. Die DBA zielen daher auch darauf ab, für eine als sachgerecht empfundene Verteilung des Besteuerungskuchens zu sorgen. Vor diesem Hintergrund ist es auch nur folgerichtig, dass DBA nach ihrem traditionellen Verständnis eine sog. virtuelle Doppelbesteuerung verhindern wollen: Bei der Verteilung der Steuergüter durch DBA wird grds. die Steuersouveränität der Vertragsstaaten respektiert und ein innerstaatlicher Steuerverzicht des einen Vertragsstaats nicht zum Anlass für den anderen Vertragsstaat genommen, an der ausgehandelten Verteilung des Besteuerung...