Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Ursachen und gesamtwirtschaftliche Folgen von Doppelbesteuerung
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Territorialitätsprinzip. Die Fiskalhoheit im Staatsgebiet ist Kernbestandteil staatlicher Souveränität. Völkerrechtlich ist der einzelne souveräne Staat in seinem Steuerfindungs- und Steuererhebungsrecht grds. nur durch das aus dem völkerrechtlichen Gebot internationaler Rücksichtnahme folgende Territorialitätsprinzip begrenzt. Danach ist die Ausdehnung der Besteuerung eines Staats ohne jegliche persönliche oder räumliche Verbindung (sog. „genuine link“) des zu besteuernden Sachverhalts zum besteuernden Staat unzulässig. Besteht eine entsprechende Verbindung, ist ein Staat grds. völkerrechtlich nicht daran gehindert, auch solche Sachverhalte sachlich der Besteuerung zugrunde zu legen, die grenzüberschreitende Anknüpfungspunkte aufweisen oder ausschließlich auf dem Territorium eines anderen Staats verwirklicht worden sind.
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Ursachen juristischer Doppelbesteuerung. Juristische Doppelbesteuerung (dazu auch Rz. 2) wird ausgelöst, wenn gleichzeitig zwei (oder mehrere) Staaten im Rahmen dieser völkerrechtlichen Grenzen ...