Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. EU-Recht
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Verhältnis zur EU-Schiedskonvention. Die EU-Schiedskonvention enthält Regelungen, welche die Mitgliedstaaten der EU gegenseitig verpflichten, im Falle von Gewinnkorrekturen durch ein Verständigungs- bzw. ein Schiedsverfahren eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der in Art. 4 Nr. 1 EU-Schiedskonvention niedergelegte Fremdvergleichsgrundsatz entspricht Art. 9 Abs. 1. Im Gegensatz zu Art. 9 greift die EU-Schiedskonvention nicht nur bei Gewinnkorrekturen im Hinblick auf Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, sondern ist auch bei der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte anwendbar (vgl. Art. 7 (2008) Rz. 32). Der wesentliche Vorteil der EU-Schiedskonvention besteht darin, dass diese eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthält, im Wege eines Verständigungs- bzw. Schiedsverfahrens die Doppelbesteuerung zwingend zu vermeiden. Der Schutz der EU-Schiedskonvention geht damit über Art. 9 Abs. 2 und Art. 25 hinaus. Denn beide Vorschriften sehen keinen Einigungszwang der Vertragsstaaten im Hinblick auf eine Vermeidung der ...