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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

36

Keine. Art. 30 DBA-Japan enthält keine wesentlichen Abweichungen zu Art. 32 OECD-MA. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Tag des Inkrafttretens, d.h. ab dem , möglich.

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