Schönfeld/Ditz
Doppelbesteuerungsabkommen
Kommentar
3. Aufl. 2025
Print-ISBN: 978-3-504-23111-8
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)
1. Abweichungen zum OECD-MA
36
Keine. Art. 30 DBA-Japan enthält keine wesentlichen Abweichungen zu Art. 32 OECD-MA. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Tag des Inkrafttretens, d.h. ab dem , möglich.