Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Erhebung einer 20%igen Quellensteuer nach nationalem Recht — diverse Reduktionen/Ausnahmen. Grundsätzlich erhebt Russland auf Zinszahlungen eine 20%ige Quellensteuer bei Zahlungen an Gebietsfremde. Die Quellensteuer beträgt nur 15 % für Zinsen aus russischen Staatsschuldverschreibungen und Kommunalschuldverschreibungen; sind diese Schuldverschreibungen vor dem emittiert worden, sind Zinsen daraus quellensteuerfrei. Quellensteuerfrei sind auch Zinsen aus bestimmten staatlichen Schuldverschreibungen, die zum Zwecke der Sicherung strategischer Devisenreserven emittiert wurden. Zinsen aus Hypothekenpfandbriefen sowie aus Kommunalschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren werden mit 9 % quellenbesteuert, wenn die Emission vor dem erfolgte. Unter Gestaltungsaspekten ist zu beachten, dass für Dividenden grundsätzlich eine 15%ige Quellensteuer gilt, die bislang nach den von Russland abgeschlossenen Abkommen in den günstigsten Fällen grundsätzlich allenfalls auf 5 % begrenzt ist, aber nicht komplett ausgeschlossen wird. Nicht z...