Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. EU-Recht/Völkerrecht
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Verhältnis zur EU-Schiedskonvention. Für Fälle innerhalb der Europäischen Union besteht eine eigenständige Regelung über Verständigungs- und Schiedsverfahren auf Antrag betroffener Steuerpflichtiger in der EU-Schiedskonvention , soweit es um Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen oder um Betriebsstättengewinnaufteilung geht. Die EU-Schiedskonvention sieht in Art. 6 ein Verständigungsverfahren und in Art. 7 ff. ein Schiedsverfahren vor, zu dem es obligatorisch nach 2 Jahren ohne Verständigung kommen soll. Art. 6 entspricht — abgesehen von der Beschränkung auf Fälle der Nichtbeachtung der in Art. 4 festgelegten Grundsätze — weitgehend Art. 25 Abs. 1 u. 2 OECD-MA. Art. 7 ff. EU-Schiedskonvention waren ihrerseits Inspiration für den 2008 in das OECD-MA eingefügten Art. 25 Abs. 5, wobei letzterer wesentlich weniger Details regelt. Vgl. zur EU-Schiedskonvention im Einzelnen Rz. 450 ff. Für Verrechnungspreisfälle und Fälle der Betriebsstättengewinnaufteilung innerhalb der EU wird damit regelmäßig ein Zugang sowohl zum Verständigungsverfahren nac...