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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. Änderungsprotokoll v.

207.1

Änderungsprotokoll v. . Mit dem — noch nicht in Kraft getretenen — Änderungsprotokoll v. wird Art. 24 DBA-Schweiz umfangreiche Anpassungen erfahren, die voraussichtlich aber frühestens ab 2026 anzuwenden sein werden.

Danach ist zukünftig eine abkommensrechtliche Dividende von einer schweizerischen Gesellschaft an eine deutsche Gesellschaft (außer Personengesellschaften) nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b DBA-Schweiz von der deutschen Besteuerung freizustellen, wenn letztere Gesellschaft zu mindestens 10 % am Kapital der schweizerischen Gesellschaft unmittelbar beteiligt ist (s. allg. zum Schachtelprivileg Rz. 67). Darüber hinaus darf die Dividende nicht bei der ausschüttenden Gesellschaft bei der Ermittlung der Gewinne abgezogen worden sein (Korrespondenzklausel, Art. 24 Abs. 1 Buchst. b Satz 2 DBA-Schweiz, s. dazu Rz. 69). Die Dividende darf zudem nicht von einer steuerbefreiten Gesellschaft gezahlt worden sein und auch nicht nach dem Recht Deutschlands einer Person zugerechnet werden, die keine in ...

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