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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abkommensrecht

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Verdrängung von Abkommensrecht. Infolge des Vorrangs der völkerrechtlichen Sonderregelungen für Diplomaten und Konsularbeamte wird das Abkommensrecht in dem Maße verdrängt, in dem es die steuerlichen Privilegien dieser Personengruppen einschränken würde. Die Normen des OECD-MA werden durch Art. 28 jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Sie bleiben weiterhin relevant für solche Einkünfte bzw. Vermögensbestandteile, die keiner steuerlichen Privilegierung durch das spezielle Völkerrecht unterliegen. Im Übrigen gelten sie subsidiär.

6

Art. 19 OECD-MA. Von der Subsidiarität betroffen ist in erster Linie Art. 19, der die Verteilung der Besteuerungsrechte für Vergütungen im öffentlichen Dienst regelt, dem regelmäßig auch die Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen angehören. Art. 19 begründet für derartige Vergütungen das sog. „Kassenstaatsprinzip“ (s. Art. 19 Rz. 32 ff.; Art. 19 Rz. 2 OECD-MK). Im Verhältnis zu Art. 28 und den darin angesprochenen völkerrechtlichen Regelungen bzw. besonderen Übereinkünften gilt die Regelung des Art. 19 nur nachrangig...

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