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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Frankreich

a) Abweichungen zum OECD-MA

58

Art. 16 DBA-Frankreich. Art. 16 DBA-Frankreich enthält eine Regelung für Gastlehrer, die ohne Vorbild im OECD-MA ist.

59

Art. 17 DBA-Frankreich. Art. 17 DBA-Frankreich hat seit dem Abschluss des DBA im Jahre 1957 unverändert Bestand und weicht daher insb. in seiner Struktur deutlich von den Regelungen der OECD-MA ab. Dazu gibt es Abweichungen im Wortlaut. So bezieht sich Art. 17 DBA-Frankreich explizit auf Praktikanten. Darüber hinaus enthält er anstatt der Formulierung „ansässig“ die Formulierung „aus einem der Vertragsstaaten“ und benennt nicht explizit das Erfordernis der Unmittelbarkeit.

b) Konsequenzen

60

Gastlehrer. Art. 16 DBA-Frankreich bezieht sich nur auf Lehrtätigkeiten, nicht auf Forschungen und Kulturaustausch. Wie auch Art. 20 Abs. 1 DBA-Belgien stellt Art. 16 DBA-Frankreich Vergütungen auch dann steuerfrei, wenn diese aus dem Gastland stammen. Art. 16 DBA-Frankreich stimmt ferner insoweit mit Art. 20 DBA-Belgien überein, als eine fortdauernde Ansässigkeit im Herkunftsland vorausgesetzt wird und sich die Steuerfreist...

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