Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

6. Italien

a) Abweichungen zum OECD-MA

68

Art. 20 DBA-Italien. Die in Art. 20 DBA-Italien enthaltene Regelung für Studenten und Auszubildende stimmt wörtlich mit Art. 20 OECD-MA in der gegenwärtigen Fassung überein.

69

Art. 21 DBA-Italien. Die in Art. 21 DBA-Italien enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastlehrer und -forscher ist ohne Vorbild im OECD-MA.

b) Konsequenzen

70

Gastlehrer. Die in Art. 21 DBA-Italien enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastlehrer und -forscher entspricht im Wesentlichen der oben dargestellten Regelung des Art. 19 Abs. 1 DBA-Großbritannien (Rz. 41 ff.). Im Unterschied zu dieser Regelung setzt Art. 21 DBA-Italien allerdings voraus, dass sich die natürliche Person (d.h. der Gastlehrer) auf Einladung eines Vertragsstaats oder einer der in dieser Bestimmung genannten Einrichtungen aufhält. Die Inanspruchnahme der Abkommensvergünstigung ist damit an eine zusätzliche, formale Voraussetzung geknüpft. Zur Erstreckung auf das Halten von Vorlesungen siehe Rz. 67.

Daten werden geladen...