Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA
174
Art. 15 Abs. 1 DBA-Frankreich. Art. 15 Abs. 1 DBA-Frankreich beinhaltet sowohl die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat als auch die Legaldefinition der Lizenzgebühren. Er entspricht weitgehend den Regelungen in Art. 12 Abs. 1 und 2, allerdings wird für die Zuweisung des Besteuerungsrechts nur auf die Ansässigkeit des Lizenzgebührenberechtigten abgestellt. Insbesondere der in Art. 12 Abs. 1 vorgesehene Konditionalsatz „wenn diese Person Nutzungsberechtigte ist“ ist nicht enthalten.
S. 1006
175
Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich. Der Begriff der Lizenzgebühren wird in Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich dahingehend erweitert, dass Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen ebenfalls wie Lizenzgebühren behandelt werden.
176
Art. 15 Abs. 3 DBA-Frankreich. Zahlungen für die Ausbeutung von Bodenschätzen sind ausdrücklich vom Begriff der Lizenzgebühren ausgenommen (Art. 15 Abs. 3 DBA-Frankreich). Diese Regelung entspricht nicht den Regelungen in Art. 12 OECD-MA. Indes kommt dies...