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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Doppelbesteuerung als Voraussetzung, andere Fristen. Während nach OECD-MA durch Steuerpflichtige initiierte Verständigungsverfahren auch ohne Doppelbesteuerung möglich sind, wenn der Steuerpflichtige jedenfalls eine dem Abkommen nicht entsprechende Besteuerung darlegt und die zuständige Behörde dem folgt, setzt das DBA-Belgien 1967 für ein Verständigungsverfahren (mindestens konkret drohende) Doppelbesteuerung voraus. Hinsichtlich der zunächst kürzer erscheinenden Antragsfrist von zwei Jahren (statt drei Jahren im OECD-MA) ist die besondere Regel bei innerstaatlichen Rechtsbehelfen in Art. 25 Abs. 1 Satz 3 DBA-Belgien zu beachten, die häufig Anträge noch erlaubt, wo nach OECD-MA ein Antrag bereits verfristet wäre. Praktische Konsequenzen der übrigen Wortlautabweichungen sind bisher nicht bekannt geworden. Innerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Schiedskonvention (Verrechnungspreiskorrekturen und Betriebsstättengewinnabgrenzung, siehe oben Rz. 445 ff.) kommt nach Ablauf der Antragsfrist nach DBA-Belgien ggf. noch ein Antrag auf ein Verfahren nach der EU-Schiedskonventi...

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