Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. Aufbau der Vorschrift
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Tatbestandsvoraussetzungen des Quellenstaats. Die Vorschrift besteht nur aus einem Satz, wonach das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen dem Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft, für welche die Person als Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied tätig wird, zugewiesen wird. Insoweit stellt Art. 16 für die Frage der Besteuerung auf die Tatbestandsvoraussetzungen des Quellenstaats ab.