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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

VII. Feste Geschäftseinrichtung zum Zweck, mehrere der unter den Buchstaben a bis e genannten Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitende oder Hilfstätigkeiten darstellen (Buchst. f)

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Geschäftsverdichtung. Gemäß Art. 5 Abs. 4 Buchst. f ist für die Frage, ob eine feste Geschäftseinrichtung als Betriebsstätte anzusehen ist, auf die Gesamtheit der durch sie verrichteten Tätigkeiten und erbrachten Leistungen abzustellen (vgl. Art. 5 Rz. 58, 73 OECD-MK 2017). Daher kann die Ausübung mehrerer — isoliert betrachteter — vorbereitender oder Hilfstätigkeiten in Summe dazu führen, dass der Hilfscharakter der Einrichtung verloren geht (sog. Geschäftsverdichtung). Voraussetzung für die Addition ist natürlich die Zurechnung der verschiedenen Tätigkeiten zu derselben Einrichtung. Insoweit ist auf die Zugehörigkeit der Tätigkeiten zum selben Unternehmen (vgl. Rz. 45) sowie ggf. auf den wirtschaftlichen und geografischen Zusammenhang (vgl. Rz. 52) zu achten. Hingegen ist die Frage nach der Geschäftsverdichtung hinfällig, wenn der Einrichtung Haupt- und Hilfstätigkeiten zuzurechnen sind, da in diesem Fall die...

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