Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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IV. Bedeutung von OECD-MA/OECD-MK
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Keine rechtlich unmittelbare Bindungswirkung. Die unmittelbare rechtliche Bedeutung des OECD-MA und OECD-MK ist im Verhältnis zu seiner tatsächlichen Bedeutung für die Abkommensverhandlungen und die Auslegung bestehender DBA eher gering. Als reine Empfehlung an die Mitgliedstaaten (vgl. Rz. 32) enthält weder das OECD-MA noch der OECD-MK eine weitergehende rechtliche Bindungswirkung.
70
Hohe rechtsfaktische Bedeutung. Die einzigartige Bedeutung des OECD-MA und OECD-MK drückt sich einerseits durch deren faktische Berücksichtigung der Vertragsstaaten bei den Abkommensverhandlungen aus. Die Vertragsstaaten legen den Vertragsverhandlungen regelmäßig Konzeption, Aufbau und Formulierungen des OECD-MA (oder eines der anderen MA) zugrunde und weichen nur punktuell von diesen ab. Aus diesem Grunde kommt dem erläuternden OECD-MK eine besondere Bedeutung bei der Auslegung von DBA zu (vgl. ausführlich Rz. 114).