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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

90

Diplomatische und konsularische Vorrechte. Art. 29 Abs. 1 DBA-Schweiz spricht von „diplomatischen und konsularischen Vorrechten“, ohne die Begünstigten zu nennen. Konsequenzen ergeben sich hieraus nicht.

91

Ausschluss der doppelten Nichtbesteuerung. Um eine doppelte Nichtbesteuerung ausdrücklich auszuschließen, enthält Art. 29 Abs. 2 DBA-Schweiz eine Art. 28 Rz. 2 OECD-MK entsprechende Regelung.

S. 1907

92

Ansässigkeit. Art. 29 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält eine Ansässigkeitsfiktion, die an die Staatsangehörigkeit anknüpft und damit von der Regelung des Art. 4 OECD-MA abweicht. Damit folgt das Abkommen noch einer älteren Empfehlung der OECD. Die Regelung soll lediglich die nach § 1 Abs. 2 EStG bestehende Rechtslage auf Abkommensebene zum Ausdruck bringen, die allgemeinen Bestimmungen über die Ansässigkeit aber nicht inhaltlich ändern.

93

Dritte Staaten. Nach Art. 29 Abs. 4 DBA-Schweiz werden Mitglieder diplomatischer Missionen oder konsularischer Vertretungen eines dritten Staates, die sich zwar in einem Vertragsstaat aufhalten, aber in keinem der beiden V...

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