Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
133
Art. 4 Abs. 1 DBA-China. Art. 4 Abs. 1 DBA-China entspricht inhaltlich im Wesentlichen Art. 4 Abs. 1 OECD-MA. Eine dem Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung zu den Pensionsfonds findet sich im DBA-China jedoch nicht.
134
Art. 4 Abs. 2 DBA-China. Art. 4 Abs. 2 DBA-China entspricht wörtlich dem Art. 4 Abs. 2 OECD-MA.
135
Art. 4 Abs. 3 DBA-China. Art. 4 Abs. 3 DBA-China entspricht inhaltlich dem Art. 4 Abs. 3 OECD-MA bis zu den Änderungen durch das OECD-MA 2017.