Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Erhebung einer 19%igen Quellensteuer nach nationalem Recht — diverse Ausnahmen. Grundsätzlich erhebt Spanien auf Zinszahlungen an Gebietsfremde eine 19%ige Quellensteuer. Davon ausgenommen sind alle Zinszahlungen an Kapitalgesellschaften, die in der EU ansässig sind. Überdies sind Zinszahlungen an Gebietsfremde aus Bankeinlagen, allen Arten staatlicher Schuldverschreibungen sowie aus Schuldverschreibungen bestimmter internationalen/supranationaler Institutionen quellensteuerbefreit.