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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

V. Wegfall der Bindungswirkung an das APA während der Laufzeit

556.2

Bindung an APA nur bei fortbestehenden Wirksamkeitsvoraussetzungen. APA sind für die jeweilige örtlich zuständige Finanzbehörde nach § 89a Abs. 4 Satz 1 AO nur so lange bindend, wie

  • die Zustimmungs- und Rechtsbehelfsverzichtsvoraussetzungen i.S.d. § 89a Abs. 3 Satz 1 und 2 AO als Mindestbedingungen (fort-)bestehen und auch die als Vertragsgrundlagen fungierenden Gültigkeitsbedingungen eingehalten werden (Rz. 528 ff.) (vgl. § 89a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO),

  • der andere beteiligte Vertragsstaat das APA einhält und sichergestellt ist, dass die Staaten einheitlich das APA zutreffend umsetzen und die Gefahr einer doppelten Nichtbesteuerung ausgeschlossen wird (vgl. § 89a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO), und

  • die Rechtsvorschriften, auf denen das APA beruht, nicht aufgehoben oder geändert werden (vgl. § 89a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO). Dazu konkretisiert die Verwaltung, dass es sich bei den aufgehobenen oder geänderten Rechtsvorschriften um alle Gewalten zugleich bindende Rechtsvorschriften i.S.d. § 89a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO handeln muss; dies umfasst das deutsche Recht, einschließlich des Abkommensrechts, als auch das Recht der anderen beteiligten Staaten sowie internationale Rechtsvorschriften, die die bet...

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