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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Völkerrecht

8

WÜD/WÜK. Art. 28 erklärt die steuerrechtlichen Privilegien, die nach dem WÜD oder WÜK oder durch sonstige besondere Übereinkünfte gewährt werden, gegenüber dem Abkommensrecht für vorrangig anwendbar (vgl. bereits Rz. 1).

S. 1892

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Internationale Courtoisie. Art. 28 gilt nicht für solche Steuerbefreiungen, die aufgrund internationaler Courtoisie gewährt werden, so z.B. die Steuerfreistellung des im Empfangsstaat bezogenen nichtdienstlichen Einkommens eines Diplomaten oder der Dienstbezüge von Ortskräften durch den Empfangsstaat. Hintergrund ist, dass die internationale Courtoisie kein völkerrechtliches Normengefüge darstellt, womit es bereits an einer Kollisionslage i.S. von Art. 28 mangelt.

10

Internationale Organisationen. Damit ihre amtl. Tätigkeiten nicht durch die Rechtsvorschriften einzelner Staaten behindert werden, gewähren verschiedene besondere Übereinkommen auch internationalen Organisationen und deren Bediensteten steuerliche Privilegien (zu den Einzelheiten vgl. Rz. 17). Bezüglich dieses Adressatenkreises enthält Art. 28 keine Regelung. Einer besonderen...

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