Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Erhebung einer 35%igen Quellensteuer, Ausnahmen. Auf Zahlungen aus Schuldverschreibungen, die von in der Schweiz ansässigen Unternehmen begeben worden sind, sowie auf Bankeinlagen bei Schweizer Banken erhebt die Schweiz grundsätzlich eine 35%ige Quellensteuer. Damit entspricht sie unter anderem dem Abkommen der EU mit der Schweiz über die Besteuerung privater Zinserträge (s. Rz. 32). Im Übrigen sind lediglich Zinsen aus immobiliarbesicherten Forderungen quellensteuerpflichtig zu einem Satz von 3 %, ggf. werden daneben noch kantonale Quellensteuern erhoben. In diesem Zusammenhang ist das Abkommen der Schweiz mit der EU über die Quellensteuerfreiheit von Zinszahlungen an verbundene Unternehmen praxisrelevant. Zahlungen aus der Schweiz an verbundene Unternehmen, die außerhalb der Schweiz im EU-Ausland ansässig sind, werden nach dem bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU quellensteuerfrei gestellt. Vorausgesetzt ist eine Zahlung binnen 25%ig direkt kapitalmäßig verbundener Mutter-/Tochter-/Schwesterkapitalgesellschaften, dabei gilt eine zweijährige Mindestbe...