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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

104

Abkommen von 1954. Der Vertrag zwischen Deutschland und Österreich über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen von 1954 ist nach wie vor teilweise gültig. Materiell-rechtlich werden die inhaltlichen Bestimmungen des Vertrags aber im Wesentlichen vom DBA-Österreich und von den Regelungen der Amtshilfe- und Beitreibungsrichtlinie überlagert. Bei der Amtshilfe in Insolvenzverfahren sowie im Bereich der Finanzstrafen ist nach der Konsultationsvereinbarung v. der deutsch-österreichische Amtshilfevertrag weiterhin anzuwenden.

105

Konsultationsvereinbarung. Die EU-Beitreibungsrichtlinie hat im Verhältnis zu Österreich gem. der Konsultationsvereinbarung v. ansonsten grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen.

106

EU-Beitreibungsrichtlinie. Für Österreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt die EU-Beitreibungsrichtlinie (vgl. Rz. 18 und Kommentierung zum EUBeitrG im Anhang 2). Sie wurde mit der Richtlinie 2010/24/EU v. revidiert. Die neue Richtlinie ist seit dem anwendbar...

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