Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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VI. Rechtsfolge: Rückgriff auf die steuerrechtliche Bedeutung
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Steuerrechtliche Bedeutung nach innerstaatlichem Recht. Kommt Art. 3 Abs. 2 zur Anwendung, hat der nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm im Anwendungszeitraum nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt. Unter „Recht“ i.S.d. Norm soll nur das Gesetzesrecht zu verstehen sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Ausdruck gesetzlich definiert sein oder wörtlich in den Steuergesetzen vorkommen muss (vgl. Rz. 91 f.). Bei Mitgliedstaaten der EU gehören zu ihrem „Recht“ auch das in ihrem Gebiet geltende europäische Recht (z.B. Verordnungen), was ausgehend vom Grundsatz der Entscheidungsharmonie Vorrang vor einer abweichenden innerstaatlichen Umschreibung hat.
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Zeitpunkt. In zeitlicher Hinsicht ist für die innerstaatliche Bedeutung eines Ausdrucks der Anwendungszeitraum und nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend („im Anwendungszeitraum“). Stellvertretend spricht Art. 3 Rz. 11 OECD-MK auch vom Erhebungszeitpunkt. Art. 3 Abs. 2 liegt damit eine dynamische Anknüpfung zugrunde. Trotz des eindeutigen Wortlauts steht Art. 3 Abs. 2 der Annahme eines statischen Verweises in Ausna...