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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

14. Spanien

a) Abweichungen zum OECD-MA

Allgemeines. Art. 18 DBA-Spanien entspricht im Wesentlichen Art. 19 OECD-MA.

182

Art. 18 Abs. 1 und 2 DBA-Spanien. Art. 18 DBA-Spanien folgt in seinen Abs. 1 und 2 grds. dem in Art. 19 OECD-MA niedergelegten Kassenstaatsprinzip. In Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Buchst. b OECD-MA ist jedoch ausnahmsweise der Ansässigkeitsstaat allein zur Besteuerung berechtigt, soweit Vergütungen an sog. Ortskräfte gezahlt werden (eingeschränktes Kassenstaatsprinzip, vgl. Rz. 36, 47). Ebenso wie zahlreiche jüngere von Deutschland geschlossene DBA umfasst der Kreis der Zahlungsschuldner neben den Vertragsstaaten ausdrücklich die Länder und ihre Gebietskörperschaften (Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise) sowie alle anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (vgl. Rz. 58).

Art. 18 Abs. 3 DBA-Spanien. Art. 18 Abs. 3 DBA-Spanien entspricht inhaltlich Art. 19 Abs. 3 OECD-MA. Er schließt ebenfalls andere juristische Personen des öffentlichen Rechts ein.

183

Art. 18 Abs. 4 DBA-Spanien. Gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 1 DBA-Spanien sind ...

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