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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Besteuerung von Lotteriegewinnen. Nach Art. 21 Abs. 3 DBA-Indien können Lotteriegewinnen sowie andere Einnahmen aus Glückspielen oder Wetten jeglicher Art abweichend von Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien im Quellenstaat besteuert werden. Art. 21 Abs. 3 DBA-Indien setzt voraus, dass die Einnahmen aus Quellen im anderen Vertragsstaat stammen. Damit fallen Drittstaateneinkünfte nicht in den Geltungsbereich des Art. 21 Abs. 3 DBA-Indien. Das Besteuerungsrecht wird diesbezüglich gem. Art. 21 Abs. 1 DBA-Indien ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen.

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