Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Anwendung der Anrechnungsmethode. Hinsichtlich Einkünfte, auf die Art. 22 Abs. 3 DBA-China Anwendung findet, wird eine Doppelbesteuerung sowohl in Deutschland als auch in China im Wege der Anrechnungsmethode vermieden (vgl. Art. 24 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. gg. DBA-China).