Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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C. Abkommenskündigung (Abs. 2)
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Schicksal des Gesamtabkommens. Art. 30 Abs. 2 stellt klar, dass von der Kündigung des Abkommens auch dessen Geltung in den Ausdehnungsgebieten erfasst wird. Die Ausdehnungsvereinbarung teilt damit grundsätzlich das Schicksal des Gesamtabkommens.