Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Regelungszweck
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Innerstaatliche Durchführbarkeit ungeachtet innerstaatlicher Fristen. Abs. 2 Satz 2 soll die Durchführung einer Verständigungsvereinbarung auch für die Fälle ermöglichen, in denen wegen Ablaufs innerstaatlicher Fristen die Änderung von Steuerbescheiden oder die Erstattung von Steuern sonst nicht mehr möglich wäre (vgl. Art. 25 OECD-MK Rz. 39 Satz 1). Zu den zahlreichen tatsächlichen Abkommen ohne einen entsprechenden Satz vgl. Rz. 188. Der Satz zeigt außerdem, dass zwischen der Verständigungsregelung selbst und deren innerstaatlicher Durchführung unterschieden werden kann, und dass das Abkommen grundsätzlich die innerstaatliche Durchführung fordert.