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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Keine Gewinnzurechnung zu Einkaufstätigkeiten

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Zusammenhang zu Art. 5 Abs. 4 Buchst. d. Art. 7 Abs. 5 steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Art. 5 Abs. 4 Buchst. d. Danach stellt eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter und Waren einzukaufen, keine Betriebsstätte dar. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 5 Abs. 4 Buchst. d erfüllt, scheidet allerdings die Anwendung des Art. 7 zwangsläufig aus, da es an einer — das Besteuerungsrecht des Quellenstaats i.S.d. Art. 7 Abs. 1 begründenden — Betriebsstätte fehlt. Demnach kann sich Art. 7 Abs. 5 nur auf solche Betriebsstätten beziehen, die neben der Ausübung anderer Tätigkeiten den Einkauf von Waren und Gütern als weitere Funktion übernehmen (vgl. Art. 7 Rz. 57 OECD-MK 2008). Der Einkauf von Gütern oder Waren muss sich dabei auf das Unternehmen selbst beziehen, d.h., die entsprechenden Güter und Waren müssen für den eigenen Bedarf des Unternehmens bestimmt sein, unabhängig davon, ob sie zum Handel oder für einen eigenen Herstellungsprozess eingesetzt werden. Der Begriff „G...

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