Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
159
Art. 1 DBA-Niederlande. Art. 1 DBA-Niederlande entspricht Art. 1 Abs. 1 OECD-MA. Für hybride Gesellschaften ist unter I. Abs. 2 des Protokolls zum DBA-Niederlande eine Sonderregelung enthalten, die im Regelungsgehalt weitgehend Art. 1 Abs. 2 OECD-MA entspricht.