Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Rechtsentwicklung
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Entwicklung des Arbeitsortprinzips. Die Problematik grenzüberschreitender Tätigkeiten von Arbeitnehmern war bereits sehr früh Gegenstand von abkommensrechtlichen Regelungen zur Aufteilung der Besteuerungsrechte. Vor dem Ersten Weltkrieg wurden zum Beispiel Regelungen unter anderem in den DBA zwischen Österreich-Ungarn und Preußen (1899) getroffen. Außerdem existierten Regelungen innerhalb des Deutschen Reichs (z.B. im DBA zwischen Sachsen und Preußen aus den Jahren 1869/1870). Die Verteilungsregelung dieses Abkommens sah in Art. 3 vor, dass der Wehrsold und Gehälter militärischen Personals und die Gehälter öffentlicher Angestellter und Pensionen unabhängig, von deren Wohnsitz in dem Staat besteuert werden durften, aus dessen Haushalt die Vergütungen stammten. Einkünfte von Arbeitern wurden in dem Staat besteuert, in dem sie ihren Wohnsitz hatten. Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelte sich das Arbeitsortprinzip langsam zum grundlegenden Verteilungsprinzip. So schloss das Deutsche Reich ein Abkommen mit Tschechien ab, in dem der Wohnsitzstaat eines Arbeitnehmers dem ...