Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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15. USA
a) Abweichungen zum OECD-MA
100
Art. 20 Abs. 1 DBA-USA. Die in Art. 20 Abs. 1 DBA-USA enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastprofessoren und -lehrer ist ohne Vorbild im OECD-MA.
S. 1353
101
Art. 20 Abs. 2 DBA-USA. Die in Art. 20 Abs. 2 DBA-USA enthaltene Regelung über Zahlungen an Studenten und Auszubildende entspricht in ihrer Grundaussage Art. 20 OECD-MA und ist fast wortgleich mit Art. 20 US-MA. Abweichend von Art. 20 OECD-MA erstreckt sich diese Regelung explizit nicht auf Vergütungen für persönliche Dienstleistungen. Art. 20 Abs. 2 DBA-USA setzt voraus, dass der Student oder Lehrling sich zum Vollzeitstudium/zur Vollzeitausbildung im Gastland aufhält. Diese Voraussetzung weist offenbar eine Nähe zu Art. 20 OECD-MA auf, demzufolge der Aufenthalt „ausschließlich“ zu Ausbildungszwecken erfolgen muss. Im Ergebnis schließen beide Formulierungen aus, dass der Aufenthalt hauptsächlich anderen Zwecken dient als der Ausbildung. Während Art. 20 DBA-USA allerdings an die zeitliche Ausgestaltung der Ausbildung anknüpft, setzt Art. 20 OECD-MA den Ausbildung...