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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA 2014

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Allgemeines. Abweichend vom OECD-MA 2014 gilt für Art. 8 DBA-Großbritannien das Wohnsitzprinzip. Nicht ausdrücklich geregelt ist die Binnenschifffahrt. Klarstellend regelt Art. 8 Abs. 2 DBA-Großbritannien, dass auch Einkünfte aus der Vermietung von leeren Seeschiffen oder Luftfahrzeugen (Bareboat Charter) sowie aus der Nutzung, Wartung oder Vermietung von Containern, die für den Transport von Gütern oder Waren eingesetzt werden, in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen können. Weitgehend inhaltsgleich mit Art. 8 Abs. 4 OECD-MA 2014 bestimmt Art. 8 Abs. 3 DBA-Großbritannien, dass Abs. 1 auch für Gewinne aus der Beteiligung an einem Pool, einer Betriebsgemeinschaft oder einer internationalen Betriebsstelle gilt. Auf britischen Wunsch stellt Abs. 3 ergänzend zum OECD-MA 2014 klar, dass dies nur für den entsprechend der Beteiligung zuzurechnenden Anteil gilt.

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